Persönliches
Wer ist Rechtsanwältin Barbara C. Weber?
Ausbildung und beruflicher Werdegang
Rechtsanwältin Weber studierte an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg Geschichte, Philosophie und Rechtswissenschaften.
Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung folgte die
Referendarzeit am
Oberlandesgericht Nürnberg mit Wahlfach Wirtschafts- und Steuerrecht. Während
der
Referendarzeit war Rechtsanwältin Weber am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht der
Friedrich-Alexander-Universität als Korrekturassistentin und als freie
Mitarbeiterin in
einer Anwaltskanzlei tätig.
Nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde
Rechtsanwältin Weber
im Juli 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war sodann 4 Jahre lang als
Mitarbeiterin in einer lebhaften Allgemeinkanzlei in Nürnberg mit nahezu allen
Rechtsgebieten, insbesondere jedoch dem Verkehrs-, Vertrags- und Baurecht,
befasst.
Von 1990 bis 1993 wirkte Rechtsanwältin Weber als
Syndikusanwältin für eine große
Bauplanungs- und Immobilienfirma in Nürnberg. Die Geschäftstätigkeit der Firma
bezog sich auf den Bau von Wohnanlagen, Hotels und Großsportstätten im In- und
Ausland. Rechtanwältin Weber war hier nicht nur mit der Klärung rechtlicher
Fragen
und der Erstellung von Bau- und Generalunternehmerverträgen sondern auch mit der
Verhandlung mit Banken, Geschäftspartnern und Kunden betraut.
Von 1994 bis 1997 war Rechtsanwältin Weber aufgrund von
Beraterverträgen mit
dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen auf dem Gebiet des Ver-
mögensrechtes bei der Restitution enteigneter Grundstücke beratend tätig.
Gleichzeitig gründete Rechtsanwältin Weber im Jahre 1996
ihre eigene Rechtsan-
waltskanzlei in Hof/Bayern. Sie ist hier entsprechend ihrer Berufserfahrung auf
einer
Vielzahl von Rechtsgebieten, insbesondere jedoch dem Zivil-, Familien- und
Arbeitsrecht und aufgrund der Kooperation mit Anwaltskanzleien in ganz
Deutschland
und Europa vielfach überregional tätig. Durch die Vertretung
österreichischer Mandanten ist Rechtsanwältin Weber auch besonders mit dem
Rechtssystem unseres Nachbarlandes befasst.
Rechtsanwältin Weber verfügt zudem über ständige Kontakte zu
Kollegen aus
zahlreichen anderen Ländern in Europa und aus Kanada, wodurch eine Zusammen-
arbeit bei internationalen Rechtsstreitigkeiten erheblich gefördert wird.
Neben der üblichen Anwaltstätigkeit in einer Allgemeinkanzlei
sind besondere
Interessensgebiete das Sportrecht, hier insbesondere Haftungsfragen aus dem
Bereich des Skisportes, sowie das Recht der Offenen Vermögensfragen als DDR-
Folgerecht.
Rechtsanwältin Weber ist überdies seit 24.10.2000 gemäß
Artikel 5 II 1 Bayerisches
Schlichtungsgesetz als Gütestelle zur Streitschlichtung zugelassen.
Sprachkenntnisse
Neben verhandlungssicherem Englisch spricht Rechtsanwältin
Weber französisch und
italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in Tschechisch.